kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Stadt darf einer Partei (hier: NPD) die Überlassung der Stadthalle zur Abhaltung eines Bundesparteitages nicht allein wegen zu erwartender Gegendemonstrationen und Sicherheitsbedenken verweigern. Die mit dem Bundesparteitag der NPD verbundenen Risiken liegen im Bereich dessen, was eine auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhende Rechtsordnung als Begleiterscheinung politischer Auseinerdsetzung in Kauf nehmen müsse, führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat Anspruch darauf, dass ihr die Stadt Bamberg den Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle (Stadthalle) am 24. und 25. Mai 2008 zur Abhaltung eines Bundesparteitages überlässt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Maßgabe entschieden, dass die Stadt Bamberg den Saal am 25. Mai 2008 nur bis 18.00 Uhr zur Verfügung stellen muss. Damit wurde die Beschwerde der Stadt Bamberg gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen.
Bei der Konzert- und Kongresshalle handle es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt, die nach der bisherigen Praxis auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt worden sei. Deshalb habe im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots auch die Antragstellerin als politische Partei einen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zu dieser Einrichtung im Rahmen von Widmung und Kapazität.
Der Zulassungsanspruch scheitere nicht an den von der Stadt Bamberg vorgebrachten Sicherheitsbedenken wegen zu erwartender Gegendemonstrationen und den Parallel-Veranstaltungen der Bamberger Symphoniker (24. Mai, 15.00 Uhr: Generalprobe; 25. Mai, 20.00 Uhr: Konzert) im Joseph-Keilberth-Saal der Konzert- und Kongresshalle Bamberg. Die mit dem geplanten Bundesparteitag verbundenen Risiken liegen nach Auffassung des Gerichts im Bereich dessen, was in einer auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhenden Rechtsordnung als Begleiterscheinung politischer Auseinandersetzung in Kauf genommen werden müsse. Tatsachen, die die Befürchtung rechtfertigen würden, die
Die Stadt Bamberg könne der Antragstellerin die Überlassung des Hegelsaals auch nicht unter Berufung auf einen drohenden Imageschaden der Bamberger Symphoniker verwehren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2008
Quelle: ra-online, VGH Bayern
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_4-CE-08725_NPD-Bundesparteitag-Bamberg-darf-Stadthalle-nicht-wegen-Sicherheitsbedenken-oder-Gegendemonstration-verweigern~N5935
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5935
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.