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Auch Dauercamper müssen Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Das Gericht wies die Klages eines Campers ab.
Mit Berufungsurteil vom 18. Juli 2008 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen von einem
Der Kläger ist
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt aus, dass die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schwangau stelle eine wirksame Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid darstelle. Die Revision gegen dieses Urteil sowie gegen eine am selben Tag ergangene Parallelentscheidung (Az. 4 BV 07.844) ist nicht zugelassen worden.
Zweitwohnungsteuersatzungen, die ortsfeste Campingwagen in den Steuergegenstand einbeziehen, unterliegen nicht der Genehmigungs- und Zustimmungspflicht des Art. 2 Abs. 3 KAG.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.07.2008
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Dokument-Nr. 6409
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