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Grundsätzlich sind Beamte auf ihrem Weg von der Arbeit nach Hause noch von der staatlichen Dienstunfallfürsorge geschützt. Stürzt eine Beamtin jedoch in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrer eigenen Wohnung liegt, stellt keinen dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsunfall dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine
Die
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah dies jedoch anders. Ein so großes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2012
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 13309
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