wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.07.2014
22 CS 14.1186 -

Widerruf der Gast­stätten­erlaubnis wegen Steuerstraftaten des Geschäftsführers zulässig

Münchener Lokal darf wegen gast­stätten­recht­licher Unzuverlässigkeiten vorläufig nicht weiterbetrieben werden

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden, dass der Widerruf der Gast­stätten­erlaubnis einer Münchener Gesellschaft aufgrund von gast­stätten­recht­licher Unzuverlässigkeit durch Steuerstraftaten des allein­vertretungs­berechtigten Geschäftsführers sofort wirksam ist. Das Lokal im Stadtzentrum Münchens darf somit unter der Führung des bisherigen Geschäftsführers nicht bis zur Entscheidung des Gerichts über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs weiterbetrieben werden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer einer Münchner Gesellschaft war die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft für ein im Münchener Stadtzentrum gelegenes Lokal wegen gaststättenrechtlicher Unzuverlässigkeit widerrufen worden, nachdem der Geschäftsführer wegen Steuerstraftaten verurteilt worden war. Die Gesellschaft erhob gegen den Widerruf Klage und beantragte vorläufigen Rechtsschutz gegen dessen sofortige Vollziehbarkeit. Das Verwaltungsgericht setzte daraufhin den Widerruf vorläufig außer Vollzug. Auf die Beschwerde der Landeshauptstadt München hin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung nun abgeändert und den Antrag der Gesellschaft auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Fortsetzung des Betriebs der Gesellschaft während der Dauer des Rechtsstreits lässt konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten

Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers voraussichtlich rechtmäßig. Die zugrunde gelegten steuerstrafrechtlichen Verfehlungen seien gewerbebezogen und nach Art und Dauer sowie angerichtetem Schaden von besonders großem Gewicht. Die Fortsetzung des Betriebs der Gesellschaft während der Dauer des Rechtsstreits lasse konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten.

Gefahr weiterer Unregelmäßigkeiten bei Wareneinkauf, Warenwirtschaft und Warenabsatz bei Weiterführung des Betriebs nicht von der Hand zu weisen

Auch unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft geplanten und teils umgesetzten Compliance-Maßnahmen könne keine positive Prognose für die Dauer des Klageverfahrens gestellt werden. Die Gefahr, dass es bei Weiterführung des Betriebs erneut zu Unregelmäßigkeiten bei Wareneinkauf, Warenwirtschaft und Warenabsatz komme, wie sie beim Bierverkauf im Betrieb der Gesellschaft und beim Champagnerverkauf im Festzelt eines ebenfalls von dem wahrscheinlich gaststättenrechtlich unzuverlässigen Geschäftsführer geführten Betriebs absichtlich herbeigeführt worden seien, sei nicht von der Hand zu weisen. Die äußeren Umstände, unter denen der Geschäftsführer die erheblichen Steuerstraftaten begangen habe, hätten sich nicht maßgeblich geändert. Bei den angekündigten Compliance-Maßnahmen fehle es an einer effektiven Kontrolle durch unabhängige Dritte. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der Gesellschaft durch Abberufung des unzuverlässigen Geschäftsführers abwendbar sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2014
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_22-CS-141186_Widerruf-der-Gaststaettenerlaubnis-wegen-Steuerstraftaten-des-Geschaeftsfuehrers-zulaessig.news18456.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18456 Dokument-Nr. 18456

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.