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Für eine uneingeschränkte Erlaubnis zum Umgang mit bzw. zum Erwerb von gefährlichen Feuerwerkskörpern ist die Vorlage eines Fachkundennachweises erforderlich. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger, ein Mechaniker aus der Nähe von Regensburg, beim
Das
Mit der Klage bezweckte der Kläger die Erteilung einer uneingeschränkten
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage abgewiesen; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine uneingeschränkte sprengstoffrechtliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2012
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 14767
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