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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens bestätigt.
Der Polizeibeamte E. L. hat - unter Beteiligung von zwei weiteren Beamten anderer Dienststellen - u.a. eine
Die auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung des Polizeibeamten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte keinen Erfolg. Die gegen den Beamten ausgesprochene
Zu Lasten des Beamten falle neben weiteren Aspekten besonders ins Gewicht, dass er durch sein Verhalten einen gravierenden Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust für die Polizei verursacht habe. Seine Tat sei geeignet, in der Öffentlichkeit die Vermutung aufkommen zu lassen, bei Normalbürgern und Prominenten würde mit zweierlei Maß gemessen. Die Dienstentfernung sei auch aus Gründen der Generalprävention nötig, um andere Polizeibeamte von ähnlichen Verfehlungen abzuhalten. Zudem habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 05.03.2008
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Dokument-Nr. 5708
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