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Ein Polizeibeamter, der in Ausübung seines Dienstes falsche Gebührenquittungen selbst herstellt und diese bei Verkehrskontrollen verwendet, um das vereinnahmte Geld zu behalten, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der betreffende Polizeibeamte in der Absicht, eine vermeintliche finanzielle Notlage zu beheben, Gebührenquittungen, die den von der
Aus diesem Grunde wurde er wegen Betrugs und
Dies sahen auch die Richter des Verwaltungsgerichts Trier so und sprachen die Entfernung des Beamten aus dem Dienst aus. Durch die
Da die Tatausführung durch plangemäßes und bewusstes Vorgehen geprägt gewesen sei, könne dem Beamten auch nicht zu Gute gehalten werden, dass er bisher weder strafrechtlich noch disziplinarisch in Erscheinung getreten sei. Dies könne die Schwere der Tat nicht aufwiegen. Auch das Bestehen einer existentiellen Notlage oder eine die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier
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Dokument-Nr. 10059
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