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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat festgestellt, dass der Freistaat Bayern verpflichtet war, im Skigebiet „Garmisch-Classic“ die Beseitigung der errichteten Pistensperrungen für Tourengeher - mit Ausnahme von Sperrungen wegen Pistenpräparierung - anzuordnen.
In dem vorzuliegenden Fall hatte eine
Nach Auffassung des BayVGH bleiben präparierte Skipisten trotz der Umgestaltungen, die sie durch die Pistenbetreiber erfahren (z.B. die Errichtung von Seilbahnen), Teile der freien Natur. Die
Anders sei die Rechtslage betreffend die Sperrungen der Skipisten für alle Pistennutzer während der gefahrvollen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2014
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 17486
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