wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2008
11 ZB 08.188 -

Kfz-Zwangsabmeldung wegen fehlenden Versicherungsschutzes

Interesse an effektiver und standardisierter Überwachung der Pflichtversicherung

Zeigt der Versicherer, von dem die jüngste der Zulassungsstelle vorliegende Versicherungsbestätigung stammt, der KFZ-Zulassungsbehörde das Erlöschen der KFZ-Haftpflichtversicherung an so hat die KFZ-Zulassungsbehörde das Fahrzeug auch dann außer Betrieb zu setzen, wenn ein anderer Versicherer mit einer früher erteilten und der Zulassungsbehörde vorliegenden Versicherungsbestätigung - und sei er auch ab dem gleichen Zeitpunkt - Versicherungsschutz zugesagt hatte. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen, wenn sie durch die Anzeige einer Kfz-Versicherung erfährt, dass für dieses Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung mehr besteht. Dabei ist unerheblich, ob der Versicherungsvertrag tatsächlich nicht mehr besteht; es kommt vielmehr rein formell auf den Eingang einer Anzeige über den Wegfall des Versicherungsschutzes an. Entscheidend ist stets die letzte der Zulassungsbehörde zugegangene Versicherungsbestätigung. Ermittlungen darüber, ob die Erlöschensanzeige zu Recht erfolgt ist oder ersatzweise eine andere Versicherung einspringt, hat die Behörde regelmäßig nicht anzustellen.

Nach Deckungszusagen verschiedener Versicherungen ging eine Erlöschensanzeige ein

Im konkreten Fall waren dem Landratsamt Würzburg zeitlich nacheinander Deckungszusagen verschiedener Versicherungen und nachfolgend eine Erlöschensanzeige zugegangen. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu feststellte, durfte die Zulassungsbehörde nach Eingang der Erlöschensanzeige davon ausgehen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Eine Nachforschungspflicht bestand nicht. Denn die notwendige Überwachung des Pflichtversicherungsschutzes erfordere es, die Verwaltungsvorgänge schnell abzuwickeln. Auch gebiete der massenhafte Anfall einschlägiger Eingänge eine weitgehende Standardisierung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern vom 14.08.2008

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 07.12.2007
    [Aktenzeichen: W 6 K 07.966]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_11-ZB-08188_Kfz-Zwangsabmeldung-wegen-fehlenden-Versicherungsschutzes.news6527.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6527 Dokument-Nr. 6527

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.