wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.11.2013
10 ZB 11.1227 -

Gewalttäter mit Migrations­hinter­grund muss Deutschland verlassen

Trennung von der Tochter aufgrund der Schwere der begangenen Taten und der wahrscheinlichen Wiederholungsgefahr gerechtfertigt

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat die Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen türkischen Staatsangehörigen mit minderjähriger deutscher Tochter bestätigt, der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.

Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Klägers nach den einschlägigen Vorschriften des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ANBA 1981 S.4) vom 19. September 1980 (ARB 1/80) sei, dass sich aufgrund einer Einzelfallprüfung herausgestellt habe, dass sein individuelles Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstelle. Dies sei nach den vom Kläger im Ergebnis nicht bestrittenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts der Fall.

Ausweisung stellt aufgrund des Verhaltens des Klägers keine unangemessene Beeinträchtigung des Rechts auf Familienleben dar

Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ging das Verwaltungsgericht München in seinem mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung angefochtenen Urteil zu Recht davon aus, dass die Ausweisung in der konkreten Einzelfallkonstellation verhältnismäßig sei. Es treffe zwar zu, dass die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurückdränge, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik stattfinden könne. Auch seien aufenthaltsbeendende Maßnahmen unter diesen Voraussetzungen in der Regel unverhältnismäßig und damit unzulässig. Angesichts der Schwere der vom Kläger begangenen Straftat (versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung) und der vom Kläger ausgehenden Wiederholungsgefahr sei es hier jedoch ausnahmsweise hinzunehmen, wenn die persönlichen Kontakte zwischen ihm und seiner Tochter nur noch durch Briefe und Telekommunikation sowie gelegentliche Besuche aufrechterhalten werden könnten. In Anbetracht der erheblichen Wiederholungsgefahr, die nach seiner Persönlichkeitsstruktur, seiner bisherigen kriminellen Karriere und seinem Verhalten in der Haft vom Kläger ausgehe, stelle seine Ausweisung auch keine unangemessene Beeinträchtigung des Rechts auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Das Verwaltungsgericht hätte der Klage auch nicht deshalb stattgeben müssen, weil die Ausweisung nicht von Anfang an befristet ausgesprochen wurde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_10-ZB-111227_Gewalttaeter-mit-Migrationshintergrund-muss-Deutschland-verlassen~N17303

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17303 Dokument-Nr. 17303

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.