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Obwohl eine Frau in der Schwangerschaft in manchen Situationen stark beeinträchtigt ist, rechtfertigt dies nicht das Parken auf einem Behinderten-Parkplatz. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine hochschwangere Frau auf einem Behinderten-Parkplatz geparkt, da sie in unmittelbarer Nähe der Arztpraxis, die sie aufsuchen wollte, keine Parkmöglichkeit gefunden hatte. Als Kennzeichnung dafür, dass sie sich in einer beeinträchtigten Situation befand und längeres Gehen für sie nicht möglich war, legte sie ihren Mutterpass im
Die Polizei ließ das
Die Richter sahen dies jedoch anders. Für das Parken auf einem Behinderten-Parkplatz sei in jedem Fall ein entsprechender Behinderten-Ausweis vonnöten. Im Gegensatz zur Annahme der Klägerin, die sich diskriminiert fühle, könne man des Weiteren auch nicht behaupten, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2009
Quelle: ra-online, Bayerischer VGH
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Dokument-Nr. 8989
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