kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die von der Stadt Augsburg im Januar 2013 erlassene Verordnung über die Sperrzeit für Spielhallen, mit der die Sperrzeit ab Februar 2013 um drei Stunden verlängert wurde, gültig ist. Die Normenkontrollanträge mehrerer Spielhallenbetreiber wurden damit abgelehnt.
Nach einer landesgesetzlichen Vorschrift aus dem
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage aus dem neuen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_10-N-13210-ua_Verlaengerung-der-Sperrzeit-fuer-Augsburger-Spielhallen-bis-9-Uhr-gueltig~N17027
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17027
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.