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Die Betreiberin einer Spielhalle darf nicht auf Grundlage ihrer gewerblichen Spielhallenkonzession bis zum 30. Juni 2017 ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis die Spielhalle weiter betreiben. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen
Nach Auffassung des BayVGH hat die Antragstellerin keinen Anspruch auf Feststellung glaubhaft gemacht, dass die
Mit den vorgesehenen Übergangsfristen habe der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 16651
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