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Ein irakischer Staatsangehöriger, der seit fast 15 Jahren in Deutschland lebt, kann wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ausgewiesen werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Kläger im Jahre 2009 wegen sicherheitsrechtlicher Erkenntnisse ausgewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, dass er den Sicherheitsbehörden seit 2002 als Anhänger der terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam/Ansar al-Sunna (AAI/AAS) bekannt sei. Sein Umfeld sei von Sympathisanten und Mitgliedern der Vereinigung geprägt. Er habe regelmäßigen Umgang mit teilweise zu hohen Haftstrafen verurteilten Terroristen gepflegt und die örtliche AAI/AAS-Gruppe unterstützt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sei eine Audiokassette beschlagnahmt worden, auf der sich ein Aufruf zur Gewalt gegenüber Juden und Christen befunden habe. Auf seinem Laptop seien Verbindungen zu Web-Seiten mit radikalem Inhalt und Bezügen zur AAI/AAS gespeichert gewesen. Er habe auch mitgeholfen, Spenden für die örtliche Gruppe in Augsburg zu sammeln. Auch die Berücksichtigung der Interessen seiner irakischen Ehefrau und der beiden in Deutschland geborenen minderjährigen Kinder hindere die
Das Verwaltungsgericht hat der Klage gegen die Ausweisungsverfügung stattgegeben, da eine Unterstützung des
Gegen dieses Urteil hat die Landesanwaltschaft als Vertreter des öffentlichen Interesses Berufung eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat daraufhin das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass die Nachweise ausreichend seien, um eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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Dokument-Nr. 9565
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