kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit um den Sanktionsbescheid, mit dem der Präsident des Deutschen Bundestages die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel an die Freie Demokratische Partei (FDP) für die Jahre 1997 bis 2001 sowie 2003 teilweise zurückgenommen und gegen die Partei Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro festgesetzt hat, teilweise an die Vorinstanz zurückverwiesen, im Übrigen aber die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat wie bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg angenommen, dass der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Barspenden im Wert von insgesamt über 786.000 Euro von seinem damaligen Landesvorsitzenden Jürgen W.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass es für die Feststellbarkeit des Spenders bei einem derartigen kollusiven Zusammenwirken nicht auf das Wissen der zur Spendenannahme befugten Person ankommt. Die Barspenden in den Jahren 1996 bis 2000 sind zudem nicht entsprechend dem
In Höhe dieses Anspruchsverlusts sind die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel, die auf der Grundlage der jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte ergangen sind, teilweise rechtswidrig. Ihre Rücknahme ist nach einer 2002 in das
Im Übrigen war der Sanktionsbescheid nicht zu beanstanden. Insbesondere hat der Präsident des Deutschen Bundestages sein Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt. Das Bundesverwaltungsgericht ist im Ergebnis der Auffassung der Vorinstanz gefolgt, dass keine andere Entscheidung als die Rücknahme der Bewilligungsbescheide in Betracht gekommen wäre. Der zeitliche Abstand zwischen den Rechtsverstößen und dem Sanktionsbescheid war in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen, weil ein schützenswertes Vertrauen der Klägerin in den Bestand der Bewilligungsbescheide nach den Feststellungen der Vorinstanz nicht vorlag. Raum für weitergehende Ermessenserwägungen bestand insoweit nicht.
Ebenfalls erfolglos blieb die Klage hinsichtlich der Festsetzung der Abführung der rechtswidrig angenommenen Barspenden. Insoweit handelt es sich lediglich um eine Abschöpfung der erlangten Vermögensvorteile, für die das Gesetz kein Ermessen vorsieht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-6-C-512_Klage-der-FDP-gegen-Sanktionsbescheid-wegen-Moellemann-Spenden-teilweise-erfolglos~N15729
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15729
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.