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Wegen rechtswidriger Spenden des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann muss die FDP eine Millionenstrafe leisten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Bundestagsverwaltung hat im Juli 2009 einen Strafbescheid gegen die FDP in Höhe von 3.463 Mio. Euro erlassen. Im Zeitraum von 1996 bis 2002 hatte der nordrhein-westfälische Landesverband der Liberalen von Möllemann herrührende Bar- und Sachspenden angenommen bzw. es unterlassen, die
Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass Möllemann dem Landesverband im genannten Zeitraum Barspenden in Millionenhöhe hat zukommen lassen. Die Barbeträge habe der damalige Schatzmeister der Partei und spätere Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Kuhl auf Weisung Möllemanns in Kleinbeträge gestückelt und unter Verwendung falscher Spenderbezeichnungen bzw. unter Verwendung von "Strohmännern" als
Ebenso sei erwiesen, dass Möllemann im Bundestagswahlkampf 1998 und im Landtagswahlkampf 2000 Wahlkampfaktionen des Landesverbandes sowie Dienste seines Wahlkampfmanagers im Wahlkampf 2000 bezahlt habe. Dabei habe es sich um Sachspenden gehandelt, die entgegen den Vorschriften des Parteiengesetzes nicht im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlich worden seien. Diese Verstöße rechtfertigten die vom Präsidenten des Bundestages verhängte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 8900
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