wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2012
BVerwG 6 C 33.11, BVerwG 6 C 34.11, BVerwG 6 C 35.11 -

Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen eines Beförderungsdienstes für behinderte Menschen

Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht nur bei eigenständigen Einrichtungen gem. § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV

Der Träger eines reinen Fahrdienstes für behinderte Menschen kann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Autoradios in seinen Transportfahrzeugen beanspruchen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in drei parallelen Rechtsstreiten.

Der Kläger betreibt Fahrdienste für behinderte Menschen. Er befördert mit eigenen Fahrzeugen behinderte Menschen von und zu Einrichtungen für diesen Personenkreis, insbesondere Heimen, Ausbildungsstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Einrichtungen werden nicht vom Kläger, sondern von anderen Trägern betrieben. Die Fahrzeuge des Klägers sind speziell für diese Beförderungen ausgerüstet und dienen ausschließlich diesem Zweck. Der Kläger beantragte die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Autoradios in diesen Fahrzeugen. Der beklagte Bayerische Rundfunk lehnte die Befreiung ab. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage des Klägers ab.

Kläger erfüllt Voraussetzung für Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht nicht

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Sprungrevision des Klägers zurück: Der Kläger kann die Gebührenbefreiung nicht auf der Grundlage des § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV verlangen. Nach dieser Vorschrift wird Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag für Rundfunkempfangsgeräte gewährt, die in Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere in Heimen, in Ausbildungsstätten und in Werkstätten für behinderte Menschen, für den jeweils betreuten Personenkreis ohne besonderes Entgelt bereitgehalten werden. Diese Voraussetzungen erfüllen die Fahrdienste des Klägers nicht, denn es handelt sich bei ihnen nicht um eigenständige Einrichtungen im Sinne des § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV, und sie können weder den angefahrenen anderen Einrichtungen noch etwaigen eigenen stationären Einrichtungen des Klägers als unselbstständige Teile zugerechnet werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanz zu 6 C 33.11:
  • Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 28.07.2011
    [Aktenzeichen: W 3 K 11.351]
Vorinstanz zu BVerwG 6 C 34.11 und 6 C 35.11:
  • Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 28.07.2011
    [Aktenzeichen: W 3 K 11.352 und W 3 K 11.353]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2013, 383Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2013, Seite: 383

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-6-C-3311BVerwG-6-C-3411BVerwG-6-C-3511_Keine-Rundfunkgebuehrenbefreiung-fuer-Radios-in-Fahrzeugen-eines-Befoerderungsdienstes-fuer-behinderte-Menschen~N14853

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14853 Dokument-Nr. 14853

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.