kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt die DB Station & Service AG zu Recht verpflichtet hat, ihre Bahnhöfe und Haltepunkte mit Dynamischen Schriftanzeigern auszustatten.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die DB Station & Service AG, betreibt etwa 5.500 Bahnhöfe und Haltepunkte in Deutschland. Das beklagte Eisenbahn-Bundesamt stellte im Jahr 2010 fest, dass nicht alle Bahnhöfe und Haltepunkte mit Einrichtungen versehen waren, durch welche Fahrgäste über Verspätungen oder Ausfälle von Zügen informiert werden können. Es verpflichtete die Klägerin, alle Bahnhöfe und Haltepunkte mit Dynamischen Schriftanzeigern auszustatten, und zwar zeitlich gestaffelt nach der Größe der Stationen gemessen an der Zahl der Reisenden. Dynamische Schriftanzeiger werden über einen Großrechner gesteuert und zeigen Informationen über Abweichungen vom Fahrplan, insbesondere Zugverspätungen und Zugausfälle, an. Die Verpflichtung gilt nicht, wenn die Klägerin durch andere gleich geeignete technische Mittel, beispielsweise eine funktionstüchtige Lautsprecheranlage, oder andere organisatorische Maßnahmen, beispielsweise örtliches Personal, sicherstellt, dass Reisende aktiv über Verspätungen oder den Ausfall von Zügen unterrichtet werden können, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen. Die gegen diese Verpflichtung erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Köln abgewiesen; das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Nach der Verordnung der Europäischen Union über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechte-Verordnung) sind die Fahrgäste bei einer
Es genügt hingegen nicht, wie die Klägerin meint, wenn er die Informationen auf Nachfrage des Fahrgastes weitergibt und eine solche Nachfrage dadurch ermöglicht, dass er an dem
Die Pflicht zur aktiven
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-6-C-2814_Bahnhoefe-und-Haltepunkte-muessen-mit-Einrichtungen-zur-Information-ueber-Verspaetungen-ausgestattet-sein~N21563
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21563
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.