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Ein Beamter des Landes Baden-Württemberg kann für seine Ehefrau, die an Unfruchtbarkeit leidet, grundsätzlich Beihilfe zu den Aufwendungen der Befruchtung ihrer Eizellen mit Samenzellen eines Spenders außerhalb des Mutterleibs (heterologe In-vitro-Fertilisation) beanspruchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
In dem vorzuliegenden Fall sind der Kläger, ein im Dienst des Landes Baden-Württemberg stehender Beamter, und seine Ehefrau unfruchtbar. Der Kläger leidet unter einer Azoospermie, d.h. ihm ist es infolge völligen Fehlens von
Die Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg enthalten keine spezielle Regelung über die Beihilfefähigkeit medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Nach den allgemeinen baden-württembergischen Vorschriften über die Beihilfe im Krankheitsfall sind aus Anlass einer Krankheit
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 16971
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