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Studenten, denen auf Grund einer Erkrankung ein Urlaubssemester gewährt wird, steht für dieses Semester grundsätzlich keine Ausbildungsförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das beklagte Studentenwerk des zugrunde liegenden Verfahrens bewilligte dem Kläger für sein Studium an der Fachhochschule für den Zeitraum von Oktober 2010 bis September 2011
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz im Ergebnis bestätigt und die Revision des Klägers zurückgewiesen. Macht der Auszubildende im Falle einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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