kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Revisionsverfahren die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg beanstandet, dass die Festlegung der Wannsee-Flugrouten rechtswidrig ist, und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Bei den Wannsee-Flugrouten handelt es sich um Luftwege für den Abflug von Flugzeugen vom Flughafen Berlin-Brandenburg. Sie führen in ihrem gemeinsamen Verlauf in einer Entfernung von ca. 3 km an dem Gelände des Helmholtz-Zentrums in Berlin-Wannsee vorbei, auf dem sich der Forschungsreaktor BER II, eine Lagerhalle für Brennelemente sowie die Landessammelstelle für klein- und mittelradioaktive Abfälle befinden. Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind drei Umlandgemeinden, eine Mitarbeiterin des Helmholtz-Zentrums sowie mehrere Grundstückseigentümer, die in einer Entfernung bis zu 10 km zum Helmholtz-Zentrum wohnen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Festlegung der Flugrouten für rechtswidrig erklärt, weil die zuständige Behörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), keine Risikoanalyse vorgenommen habe. Das BAF habe nicht eingeschätzt, wie hoch das Risiko sei, dass ein Flugzeug oder Teile davon als Folge eines Unfalls oder eines Terroranschlags aus der Luft das Gebäude des Forschungsreaktors oder störanfällige Flächen träfen und radioaktive Strahlung freigesetzt werde.
Das Bundesverwaltungsgericht hält mit dem Oberverwaltungsgericht das BAF für verpflichtet, Risiken der Flugroutennutzung für den Forschungsreaktor bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, wenn die Risiken nicht dem Bereich des so genannten Restrisikos zuzuordnen sind, das als allgemeines Lebensrisiko von jedem zu tragen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorinstanzlichen Urteile gleichwohl nicht bestätigt, weil das Oberverwaltungsgericht nicht geprüft hat, ob die Festlegung der Wannsee-Routen im Ergebnis vertretbar ist. Diese Prüfung muss es nachholen und selbst klären, ob die Kläger ohne rechtfertigenden Grund mit einer rechtlich relevanten Erhöhung des Störfallrisikos belastet werden. Führen die Wannsee-Routen nicht zu einer rechtlich relevanten Risikoerhöhung oder gibt es für eine rechtlich relevante Risikoerhöhung einen ausreichenden sachlichen Grund - was der Fall ist, wenn sich keine andere Route als eindeutig vorzugswürdig erweist - ist das Abwägungsergebnis nicht zu beanstanden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-4-C-213-und-BVerwG-4-C-313_Flughafen-BER-Rechtmaessigkeit-der-Wannsee-Flugrouten-weiterhin-offen~N18406
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18406
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.