wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.09.2010
BVerwG 3 C 40/09 -

BVerwG: Berufliche Benachteiligung als Folge von Maßnahmen des Staatssicherheitsdienstes gegen Dritte

Begriff der Verfolgungsmaßnahme im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes nicht genügend geprüft

Das Verfahren einer Leipziger Psychologin, die in der DDR zersetzten Maßnahmen des Staatssicherheitsdienstes ausgesetzt war, wurde vom Bundesverwaltungsgericht an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Klägerin war von 1974 bis Mitte 1981 beim Rat des Stadtbezirks Nord der Stadt Leipzig als Diplompsychologin beschäftigt. Sie gehörte in dieser Zeit verschiedenen oppositionellen Gesprächskreisen an, die durch den Staatsicherheitsdienst der DDR beobachtet und "operativ bearbeitet" worden waren. Die gegen die Klägerin gerichteten Maßnahmen fanden Mitte 1979 ihr Ende, weil das Ziel als erreicht galt. Die Klägerin beendete zwei Jahre später aus eigener Initiative ihr Arbeitsverhältnis bei der Stadt Leipzig und nahm ein Theologiestudium auf. Im Klageverfahren machte sie ohne Erfolg geltend, sie habe sich zur Aufgabe ihres Berufes gezwungen gesehen, weil sie infolge von Maßnahmen gegen Freunde und Bekannte selbst einer Zwangslage ausgesetzt gewesen sei, der sie sich nur durch Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und einer Flucht "unter das Dach der Kirche" habe entziehen können.

Verwaltungsgericht muss erneut Verfolgungsmaßnahmen prüfen

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen, weil das Gericht den begriff der Verfolgungsmaßnahme im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes nicht vollständig geprüft hat. Eine berufliche Benachteiligung kann auch dann vorliegen, wenn ein gegen Dritte gerichtetes Maßnahmebündel des MfS die Berufsaufgabe eines Unbeteiligten zwar nicht bezweckte, aber doch objektiv geeignet gewesen war, für diesen eine Zwangslage zu schaffen, von der er annehmen durfte, drohender eigener Verfolgung durch Aufgabe des Berufes zuvorkommen zu können. Das Verwaltungsgericht wird nun zu prüfen haben, ob sich die Klägerin wegen der gegen Freund und Bekannte gerichteten Maßnahmen in einer solchen Zwangslage sehen konnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Chemnitz, Urteil vom 11.11.2008
    [Aktenzeichen: VG 3 K 161/06]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-3-C-4009_BVerwG-Berufliche-Benachteiligung-als-Folge-von-Massnahmen-des-Staatssicherheitsdienstes-gegen-Dritte.news10312.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10312 Dokument-Nr. 10312

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.