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Eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis muss in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sich aus einer aus dem Ausstellermitgliedstaat beigebrachten Meldebescheinigung ergibt, dass der Inhaber dieser Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung dort nicht seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, der die deutsche
Ihre Klage hat das Verwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen, soweit sie gegen die Aberkennung gerichtet war. Auf ihre Berufung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt diese Entscheidung geändert und die Aberkennungsentscheidung aufgehoben. Die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil geändert. Es bedurfte keiner abschließenden Entscheidung, ob die in der EU-Führerscheinrichtlinie genannten 185 Tage bei Erteilung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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