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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Stadt Köln nicht zuständig ist, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen.
Da es im Bereich der Stadt Köln zu Übergriffen auf weibliche Fahrgäste gekommen war, hatte die Stadt in ihre Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrern die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger – zwei Taxenunternehmer aus Köln – wandten sich gegen die
Auf ihre Revisionen hin hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und festgestellt, dass die Kläger der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/08 des BVerwG vom 30.04.2008
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Dokument-Nr. 5994
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