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Nach den Bestimmungen der Versorgungsgesetze erhalten Beamte und Soldaten, die vor Erreichen der Altersgrenze pensioniert werden und im Ruhestand ein Erwerbseinkommen beziehen, entsprechend geringere Versorgungsbezüge, wenn dieses andere Einkommen bestimmte Höchstgrenzen übersteigt; 20 % der Versorgungsbezüge verbleiben ihnen aber in jedem Fall. Dies gilt auch, wenn der Ruheständler für seine Arbeitsleistung ein geringes monatliches Gehalt erhält, aber zu einem späteren Zeitpunkt einen hohen Betrag bekommt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem entschiedenen Verfahren ist ein ehemaliger
Die Revision der Beklagten war erfolgreich. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt, dass hier die Versicherungsbeiträge des Unternehmens nicht als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13572
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