kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Weil ein pensionierter Polizeibeamter (66) während des Jahres 1966 drei Tage lang nicht Beamter war, fallen seine Versorgungsbezüge heute um monatlich ca. 70 EUR niedriger aus. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Der im Ennepe-Ruhr-Kreis lebende Kläger war 1966 auf eigenen Antrag als
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung kürzte die Versorgungsbezüge (75 vom Hundert aus der Besoldungsgruppe A 11) um eine Altersrente von monatlich etwa 170 EUR, die der Kläger wegen einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes von 1956 bis 1964 erhält.
Mit der Klage verlangte der Kläger, den anzurechnenden Rentenbetrag um 40 vom Hundert zu vermindern - ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage mit Urteil vom 10. Dezember 2008 ab. Nach den maßgeblichen Bestimmungen seien Renten in bestimmtem Umfang auf beamtenrechtliche Versorgungsbezüge anzurechnen. Im vorliegenden Fall wäre die Rente in Höhe von 40 vom Hundert anrechnungsfrei, wenn die beamtenrechtliche Versorgung auf einem vor dem 1. Januar 1966 begründeten Beamtenverhältnis beruhte. Ausreichend wäre es auch, wenn dem Beamtenverhältnis, aus dem der
Die Rechtsprechung gehe nahezu einhellig davon aus, dass jede zeitliche Unterbrechung den notwendigen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Dienstverhältnis aufhebe. Zwar werde dieser Zusammenhang zum Teil auch dann noch angenommen, wenn die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse lediglich durch allgemein arbeitsfreie Tage unterbrochen gewesen seien. Diese Auffassung helfe dem Kläger aber jedenfalls deshalb nicht, weil zwischen den beiden Dienstverhältnissen ein Arbeitstag (Freitag, der 1. April 1966) gelegen habe. Ob der Kläger die zeitliche Verzögerung des Überganges in das zweite Beamtenverhältnis nicht zu vertreten habe, sei unerheblich. Die zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 13.01.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Arnsberg_2-K-144507_Kuerzung-einer-Beamtenpension-wegen-dreitaegiger-Unterbrechung-des-Dienstverhaeltnisses-im-Jahre-1966-rechtmaessig~N7267
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7267
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.