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Im Einbürgerungsverfahren ist die Verurteilung zu einer Jugendstrafe auch dann zu berücksichtigen, wenn das Jugendgericht nachträglich die Beseitigung des Strafmakels der Jugendstrafe angeordnet hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Entscheidung liegt der Fall eines inzwischen 31 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen zugrunde, der die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung begehrt. Eine von der Staatsangehörigkeitsbehörde eingeholte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ergab lediglich, dass er 2007 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden war. Darüber hinaus erlangte die Behörde aus der beigezogenen Ausländerakte davon Kenntnis, dass der Kläger 2002 zu einer
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Die Verurteilung zu einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 19330
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