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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sogenannte OT-Mitgliedschaft) einführen darf.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die klagende Innung eine Satzungsänderung beschlossen, nach der Mitglieder ihre Bindung an Tarifverträge der Innung durch Erklärung ausschließen können und tarifpolitische Entscheidungen ausschließlich von tarifgebundenen Mitgliedern in einem besonderen Ausschuss zu treffen sind. Die
Die Revision der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 22391
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