wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.02.2015
BVerwG 1 C 9.14 -

Keine Visumfreiheit für Dienstleister aus der Türkei

Türkische Staatsangehörige bedürfen trotz Inkrafttretens des Ver­schlechterungs­verbots Visum für Einreise zum Zweck einer Erwerbstätigkeit

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass sich aus dem Gebot, die Rechtsstellung von selbstständig Erwerbstätigen aus der Türkei nicht zu verschlechtern, für diesen Personenkreis keine Befreiung von der Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland ergibt.

Der Entscheidung lag der Visumantrag eines türkischen Staatsangehörigen aus dem Jahr 2010 zugrunde, der als selbstständiger Unternehmer auf dem Gebiet der Software-Beratung tätig ist und seinen Geschäftssitz in Istanbul hat. Er hatte den Auftrag erhalten, für ein deutsches Softwareunternehmen bei deren Kunden in Duisburg, technische Spezifikationen auszuarbeiten. Das hierfür beantragte Schengen-Visum für Geschäftsreisen bis zu 45 Tagen hatte das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul abgelehnt. Hiergegen wandte sich der Geschäftsmann und machte geltend, er dürfe ohne Visum einreisen. Dies ergebe sich aus Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei (ZP), das im Jahr 1973 in Deutschland in Kraft getreten ist.

Auch Erbringung von Dienstleistungen fällt unter den Begriff der Erwerbstätigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass sich aus Artikel 41 Absatz 1 ZP zwar ein Verbot der Verschlechterung der Rechtsstellung für Erbringer von Dienstleistungen aus der Türkei ergibt. Im konkreten Fall liegt aber keine derartige Verschlechterung vor. Denn türkische Staatsangehörige bedurften schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verschlechterungsverbots im Jahr 1973 eines Visums, wenn die Einreise zum Zweck einer Erwerbstätigkeit erfolgte (§ 1 Absatz 2 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 10. September 1965). Die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen - wie hier die Erarbeitung technischer Spezifikationen im Softwarebereich - fällt auch unter den Begriff der Erwerbstätigkeit. Etwas anderes galt nach der im Jahr 1973 maßgeblichen Rechtslage nur für die Dienstleistung durch Arbeitnehmer für ein Unternehmen mit Sitz in der Türkei, nicht aber für Selbstständige.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-1-C-914_Keine-Visumfreiheit-fuer-Dienstleister-aus-der-Tuerkei.news20651.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20651 Dokument-Nr. 20651

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.