wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.2012
BVerwG 1 C 6.11 -

Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

Kein Anspruch auf Niederlassungserlaubnis, sofern Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Mittel bestritten werden kann

In Deutschland lebende Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, denen nach dem Assoziationsrecht EWG/Türkei ein Daueraufenthaltsrecht zusteht, können keine Niederlassungserlaubnis beanspruchen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Mittel sichern können. Ihnen steht jedoch eine mindestens fünf Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis zu, aus der sich ihr Daueraufenthaltsrecht eindeutig ergibt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die 35jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist die Tochter eines türkischen Arbeitnehmers und lebt seit 1990 in Deutschland. Ihr steht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich des Beschlusses 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80) ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland zu, das nur unter sehr engen Voraussetzungen erlöschen kann.

Ausländerbehörde lehnt Antrag auf (unbefristete) Niederlassungserlaubnis ab

Die Ausländerbehörde hat ihr eine auf jeweils höchstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt und regelmäßig verlängert. Die Klägerin beantragte die Erteilung einer (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis. Die Ausländerbehörde lehnte diesen Antrag ab, weil die Familie ihren Lebensunterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestreitet. Vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht blieb die Klage erfolglos.

BVerwG: Aufenthaltserlaubnis muss Gültigkeitsdauer von wenigstens fünf Jahren aufweisen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verweigerung der Niederlassungserlaubnis bestätigt. Er hat zugleich ausgesprochen, dass der Wunsch der Klägerin, ihr Daueraufenthaltsrecht nach außen erkennbar bescheinigt zu erhalten, berechtigt ist. Die bisher übliche Form und Bescheinigung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 5 AufenthG genügt den Anforderungen des Assoziationsrechts nicht. Vielmehr muss eine Aufenthaltserlaubnis, die ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 bescheinigt, eine Gültigkeitsdauer von wenigstens fünf Jahren aufweisen. Außerdem muss sie eindeutig erkennen lassen, dass ihr ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht zu Grunde liegt. Nur mit diesen Angaben können die betroffenen Ausländer im Rechtsverkehr das ihnen zustehende Daueraufenthaltsrecht auf einfache und praxisgerechte Weise dokumentieren. Die in diesem Fall zuständige Ausländerbehörde Berlin hat diesen Anspruch in der mündlichen Verhandlung anerkannt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2008
    [Aktenzeichen: 19 A 218.07]
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2011
    [Aktenzeichen: 12 B 20.08]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-1-C-611_Aufenthaltserlaubnis-muss-assoziationsrechtliches-Daueraufenthaltsrecht-eindeutig-erkennen-lassen~N13583

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13583 Dokument-Nr. 13583

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.