wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 04.02.2009
19 B 08.2774 -

Iraker erstreitet Niederlassungserlaubnis

Auch Zeitraum zwischen Antragsstellung bis zur Entscheidung zählt zur Sieben-Jahres-Frist

Nach dem Aufenthaltsgesetz kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzt, unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Ein irakischer Staatsangehöriger besaß bis zum Widerruf des festgestellten Abschiebehindernisses durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen Zeitraum von über 6 Jahren und 4 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis. Über seinen Verlängerungsantrag entschied die Ausländerbehörde erst ein Jahr später. Sie lehnte den Antrag ab, das Erfordernis des siebenjährigen Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis sei nicht erfüllt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass auch der Zeitraum von der Stellung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Behörde über den Antrag auf die Sieben-Jahres-Frist anzurechnen ist. Der Ausländer arbeite auch während dieses Zeitraums an seiner Integration - vor allem der nachhaltigen Sicherung seines Lebensunterhalts- und erwerbe damit eine Anwartschaft auf aufenthaltsrechtliche Verfestigung. Sein Vertrauen hierauf sei schutzwürdig und schutzbedürftig. Es dürfe nicht durch "planvolles Nichtentscheiden" über den Antrag in der Hand der Ausländerbehörde liegen, das Erreichen der Sieben-Jahres-Frist zu verhindern.

der Leitsatz

1. Die Fiktion des Fortbestehens des Aufenthaltstitels gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG steht dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gleich. Infolgedessen ist nicht nur die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens (§ 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG), sondern auch der Zeitraum von der Stellung des Antrags auf Verlängerung des Aufenthaltstitels bis zur Entscheidung der Behörde über den Antrag auf die in § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bestimmte Frist anzurechnen (im Anschluss an Sächs. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 3 BS 113/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 1).

2. § 26 Abs. 4 AufenthG ermöglicht nach Wortlaut und systematischer Stellung sowie Sinn und Zweck die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts unabhängig von den Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen des befristeten Aufenthaltsrechts. Eine bereits in der Lebenswirklichkeit vollzogene innerstaatliche Integration soll auch rechtlich nachvollzogen werden können (im Anschluss an VGH BW, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZ AR-NF 24 Nr. 5).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern vom 25.02.2009

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_19-B-082774_Iraker-erstreitet-Niederlassungserlaubnis.news7503.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7503 Dokument-Nr. 7503

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.