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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Journalisten Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren erteilen muss.
Der Kläger, ein
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zum überwiegenden Teil und die Anschlussrevision des Klägers vollständig zurückgewiesen: Der
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Hier ist dem pressespezifischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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