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Intensive Kontakte zu führenden Mitgliedern einer terroristischen Organisation können der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung (§ 104 a Aufenthaltsgesetz) entgegenstehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im hiesigen Rechtsfall ist der Kläger ein irakischer Staatsangehöriger, der 1997 nach Deutschland kam und hier als Flüchtling anerkannt wurde. Nach dem Widerruf dieser Anerkennung endete auch sein befristeter Aufenthaltstitel im Oktober 2005. Seinen Antrag auf Erteilung einer
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision der am Verfahren beteiligten Landesanwaltschaft Bayern das Berufungsurteil aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Nach der Altfallregelung kann eine
Mangels ausreichender tatrichterlicher Feststellungen konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht selbst abschließend entscheiden, ob die vom Kläger eingeräumten Kontakte, die er in der Vergangenheit zur süddeutschen Führungsebene der vom Berufungsgericht als terroristisch eingestuften Organisation "Ansar al-Islam" unterhielt, der Erteilung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10466
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