kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Nach § 53 Beamtenversorgungsgesetz müssen sich Ruhestandsbeamte und ihre Hinterbliebenen auf ihre Versorgungsbezüge in gewissem Umfang anderweitiges Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen anrechnen lassen, wenn die Versorgungsbezüge zusammen mit dem anderweitigen Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigen. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen aus einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft finden allerdings nur solange Berücksichtigung, bis der Versorgungsberechtigte das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin ist die Witwe eines im Jahre 2001 verstorbenen Beamten. Das
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Anrechnung des privaten Erwerbseinkommens der Beschwerdeführerin auf das
1. Die Vorschrift des § 53 BeamtVG ist zunächst insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich, als sie eine Anrechnung privatwirtschaftlichen Erwerbseinkommens des Ruhestandsbeamten selbst auf das Ruhegehalt vorsieht. Sie ist durch den Gedanken des Vorteilsausgleichs gerechtfertigt. Der vorzeitige Ruhestandseintritt und der damit verbundene vorzeitige Wegfall der Dienstleistungspflicht kann auf Seiten des Beamten Arbeitskraft freisetzen und ihm - im Einzelfall - ermöglichen, in erheblichem Umfang außerhalb des öffentlichen Dienstes erwerbstätig zu sein und unter Umständen zusammen mit seinem Ruhegehalt ein die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge weit übersteigendes Einkommen zu erzielen. Derartige Vorteile schlagen sich typischerweise zu Lasten des Dienstherrn nieder. Diesem geht infolge der vorzeitigen Zurruhesetzung die Arbeitskraft des Beamten verloren. Gleichzeitig ist er über einen längeren Zeitraum hinweg zur Erbringung von Versorgungsleistungen verpflichtet. Dem Gesetzgeber war es daher gestattet, die durch einen Wegfall der Dienstleistungsverpflichtung vor Erreichen der Altergrenze eintretende Verschiebung des Pflichtengefüges im Beamtenverhältnis durch eine Anrechnungsregelung auszugleichen. Dies ist mit der Vorschrift des § 53 BeamtVG sachgerecht erfolgt.
2. Hiervon ausgehend begegnet auch die in § 53 BeamtVG vorgesehe Anrechnung privatwirtschaftlichen Erwerbseinkommens einer Beamtenwitwe auf das
Schließlich ist es im Hinblick auf das Alimentationsprinzip auch unbedenklich, dass das Erwerbseinkommen der Beschwerdeführerin mit dem Bruttobetrag in die Berechnung eingestellt worden ist. Die Beschwerdeführerin hat nicht dargetan, dass ihr im Endergebnis ein Nettoeinkommen verbleibt, das nicht mehr amtsangemessen wäre.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 119/2007 des BVerfG vom 28. Dezember 2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_2-BvR-79704_Anrechnung-von-Erwerbseinkommen-einer-Beamtenwitwe-auf-das-Witwengeld-verfassungsrechtlich-nicht-zu-beanstanden~N5364
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5364
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.