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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.05.2006
2 BvR 719/06 -

Wegen einer offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchsgebühr verhängt

Aussichtslose Verfassungsbeschwerde behindert die Justiz

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einem Verfahrensbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil er für den Beschwerdeführer eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Der Bevollmächtigte vertritt einen Beschwerdeführer, der versucht, im Wege eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens die Rückgabe landwirtschaftlichen Grundbesitzes zu erreichen, der seinem Vater im Zuge der Bodenreform 1947 entzogen worden ist. In dieser Sache hat er für den Beschwerdeführer bereits zwei Verfassungsbeschwerden erhoben, die nicht zur Entscheidung angenommen worden sind. Mit dem vorliegenden Verfahren werden der Sachverhalt sowie die stets gleichen Argumente dem Bundesverfassungsgericht nun zum dritten Mal vorgelegt.

Anderen Bürgern wird der ihnen zukommenden Grundrechtsschutz verzögert

Zur Begründung für die Verhängung der Missbrauchsgebühr führte das Bundesverfassungsgericht aus, es müsse nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 52/06 des BVerfG vom 14.06.2006

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