wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.03.2017
1 BvR 2740/16 -

Keine rentenrechtliche Berücksichtigung von Kinder­erziehungs­zeiten in einem Drittstaat

Verfassungs­beschwerde gegen Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Erziehungsleistung in Kanada erfolglos

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass kein verfassungs­rechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kinder­erziehungs­zeiten in einem Drittstaat besteht, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Die Verfassungs­beschwerde einer Beschwerdeführerin, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war, wurde damit vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit wurde ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada und die erste Zeit nach ihrer Rückkehr freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung. Im Januar 2015 beantragte sie beim Rentenversicherungsträger die Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung im Ausland. Dies blieb ebenso wie das nachfolgende Klageverfahren ohne Erfolg.

BVerfG: Grundsätzlich sind nur Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführerin hat sich mit den bereits entwickelten Maßstäben zur Berücksichtigung von im Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten nicht hinreichend auseinandergesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Reichel-Albert gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen; ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehung in einem Drittstaat besteht nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2017
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online

Vorausgehende Entscheidungen:
  • Sozialgericht Hannover, Urteil vom 30.09.2015
    [Aktenzeichen: S 13 R 371/15]
  • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2016
    [Aktenzeichen: L 2 R 495/15]
  • Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.2016
    [Aktenzeichen: B 13 R 24/16 BH]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_1-BvR-274016_Keine-rentenrechtliche-Beruecksichtigung-von-Kindererziehungszeiten-in-einem-Drittstaat~N24061

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24061 Dokument-Nr. 24061

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.