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Ein Rechtsanwalt darf Beratungen in einem Internetauktionshaus (hier: Ebay) versteigern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen" mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen "Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)" mit einem Startpreis von 500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die
Die hiergegen gerichtete
Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Rechtsanwälte über ihre berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten, soweit die Werbung nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist. Die
Ein Verbot der
Für eine Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange ist nichts ersichtlich. Die
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/08 des BVerfG vom 04.03.2008
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Dokument-Nr. 5694
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