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Eine im Landgerichtsbezirk ansässige Rechtsanwaltskanzlei hatte in einer Tageszeitung ein Inserat geschaltet und damit geworben, zweimal wöchentlich von 15 bis 18 Uhr zu einem Pauschalpreis von 20 Euro für Verbraucher eine Beratung anzubieten.
Eine Konkurrenzkanzlei beantragte daraufhin beim Landgericht Ravensburg eine einstweilige Verfügung, die dem Anbieter eine solche Werbung untersagen sollte.
Diesem Antrag entsprach das Landgericht Ravensburg und erklärte die Werbung des Anbieters für wettbewerbswidrig, da nach Ansicht des Landgerichts eine Pauschalvergütung in Höhe von 20 Euro für eine Beratungsleistung in allen Angelegenheiten eines Verbrauchers nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Rechtsanwalts steht. Das Landgericht sah in einem solchen Angebot die Gefahr, dass der Mandant nur oberflächlich und nicht umfassend beraten wird wie dies die Bundesrechtsanwaltsordnung vorschreibt..
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Ravensburg vom 09.08.2006
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Dokument-Nr. 2861
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