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Der wegen Entführung und Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen beabsichtigt eine Amtshaftungsklage auf Schadenersatz beziehungsweise Geldentschädigung gegen das Land Hessen. Diesbezüglich beantrage er Prozesskostenhilfe, die ihm versagt wurde. Das Bundesverfassungsgericht sieht hierin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit.
Der Beschwerdeführer (Magnus Gäfgen) wendet sich gegen die Versagung von
Die
Eine Entscheidung über den Anspruch des Beschwerdeführers auf Geldentschädigung wegen der Androhung von Folter ist mit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht getroffen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/08 des BVerfG vom 05.03.2008
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