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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Reparatur der Brille eines Empfängers von Arbeitslosengeld II übernehmen muss.
Der 1960 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stand im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld II. Am 3. Juni 2014 beantragte er beim beklagten
Das Sozialgericht Oldenburg wies die dagegen gerichtete Klage ab. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ließ die Berufung zu und verurteilte das
Mit der nur vom
Das Bundessozialgericht wies die Revision des Jobcenters zurück. Der Kläger hat nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Var 2, Satz 2 SGB II einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der
Demgemäß wurde die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2017
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 25059
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