wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 30.08.2018
B 11 AL 2/18 R -

BSG: Sperrzeit wegen verspäteter Arbeit­suchend­meldung beginnt mit Eintritt der Beschäfti­gungs­losig­keit

Keine Anknüpfung an Zeitpunkt der verspäteten Arbeit­suchend­meldung

Die einwöchige Sperrzeit wegen einer verspäteten Arbeit­suchend­meldung beginnt nicht mit der verspäteten Meldung, sondern mit Eintritt der Beschäfti­gungs­losig­keit. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer bis Ende Juni 2014 befristet gewesen. Der Arbeitnehmer hatte sich jedoch erst Ende Mai 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Wegen Verstoße gegen die Meldeobliegenheit ordnete die Agentur eine einwöchige Sperrfrist vom 1. Juli 2014 an. Nach § 38 Abs. 1 SGB II müssen Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung persönlich arbeitssuchend melden. Gegen die Verhängung der Sperrzeit klagte der Arbeitnehmer. Seine Klage hatte vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht keinen Erfolg gehabt. Nunmehr musste das Bundessozialgericht über den Fall entscheiden. Dabei hatte es auch darüber zu entscheiden, welches Ereignis den Lauf der einwöchigen Sperrfrist bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung in Gang setzt.

Beginn der Sperrzeit mit Eintritt der Beschäftigungslosigkeit

Das Bundessozialgericht entschied, dass die Sperrzeit zutreffend in der Zeit vom 1. bis 7. Juli 2014 bestanden hatte. Nach § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III beginnt die Sperrzeit unter anderem mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet. Das Ereignis im Sinne der Vorschrift, das den Lauf der einwöchigen Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung in Gang setzt, sei nicht bereits die verspätete Arbeitsuchendmeldung, sondern erst der Eintritt der Beschäftigungslosigkeit. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III iVm § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III, der Systematik der Sperrzeitregelungen insgesamt, einer gesetzeshistorischen Auslegung sowie dem Sinn und Zweck der Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2020
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Sozialgericht Hannover, Urteil vom 29.04.2015
    [Aktenzeichen: S 9 AL 470/14]
  • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.01.2018
    [Aktenzeichen: L 7 AL 62/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2019, 623Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 623
  • NZA-RR 2019, 232Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR), Jahrgang: 2019, Seite: 232
  • NZS 2019, 117Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS), Jahrgang: 2019, Seite: 117

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BSG_B-11-AL-218-R_BSG-Sperrzeit-wegen-verspaeteter-Arbeitsuchendmeldung-beginnt-mit-Eintritt-der-Beschaeftigungslosigkeit~N28455

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28455 Dokument-Nr. 28455

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.