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Im Rahmen einer Mehrlingsgeburt haben beide Elternteile für jedes Kind einen Anspruch auf Elterngeld. Zudem erhält jedes Elternteil, das Elterngeld für eines der Mehrlinge beansprucht, den Mehrlingszuschlag. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2007 erhielt ein Ehepaar
Während das Sozialgericht Bayreuth die Klage abwies, gab ihr das Bayerische Landessozialgericht statt. Nach dessen Auffassung habe beiden Elternteile einen Anspruch auf
Das Bundessozialgericht bejahte zunächst einen Anspruch beider Elternteile auf
Zudem habe beiden Elternteilen nach § 2 Abs. 6 BEEG (neu: § 2 a Abs. 4 BEEG) ein Anspruch auf den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2014
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18700
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