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Das Bundessozialgericht hat am 16. Februar 2006 über seine Entscheidungen zum Sterbegeld berichtet. Die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 ist danach rechtmäßig und verfassungskonform gewesen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 wurde das Sterbegeld als Krankenkassenleistung zum 1.1.2004 gestrichen. Bis Ende 2003 zahlten Krankenkassen an die Hinterbliebenen eines Versicherten 525,- EUR bzw. für Familienversicherte die Hälfte.
Das Bundessozialgericht hat in drei Verfahren (B 1 KR 4/05 R, B 1 KR 3/05 R, B 1 KR 2/05 R) entschieden, dass der Wegfall des Sterbegeldes rechtmäßig ist.
Bei der Auslegung der Übergangsregelungen (Artikel 1 Nr. 36 GMG iVm Artikel 37 Abs. 1 und Absatz 8 GMG) hatten sich Unklarheiten ergeben. So wurde bei der Aufzählung der Leistungen in § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB V zwar der Hinweis auf das Sterbegeld gestrichen, andererseits bekamen die §§ 58 und 59 SGB V, die bislang das Sterbegeld regelten, einen neuen Inhalt und enthielten nunmehr - allerdings erst mit Wirkung zum 01.01.2005 - die Versorgung mit Zahnersatz. Deshalb wurde teilweise die Auffassung vertreten, die §§ 58 und 59 SGB V hätten in ihrer alten Fassung noch bis zum 01.01.05 Bestand gehabt. Das BSG war diesbezüglich aber anderer Auffassung und wies die drei Klagen ab. Die Streichung des Sterbegeldes verstoße im übrigen auch nicht gegen Verfassungsrecht.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte zu den Urteilen: "Ich begrüße die nunmehr veröffentlichten Urteile des Bundessozialgerichts. Nach diesen höchstrichterlichen Entscheidungen besteht nun für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz beschlossenen Einschränkungen im Leistungskatalog sind uns nicht leicht gefallen. Aber es waren notwendige Maßnahmen, um das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung für alle bezahlbar zu erhalten. Die Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums haben bei der Gesetzgebung die politischen Entscheidungen mit größter Sorgfalt und Präzision umgesetzt. Dies hat das Bundessozialgericht nunmehr bestätigt. Das zeigt: Das Bundesministerium für Gesundheit versteht sein Handwerk. Einzelne selbsternannte 'Sterbegeldexperten', die in der Vergangenheit meinten, das Gegenteil behaupten zu müssen, sind jetzt durch die Urteile höchstrichterlich eines Besseren belehrt worden."
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2006
Quelle: ra-online Redaktion
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Dokument-Nr. 1970
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