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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Krankenkasse verpflichtete ist, die Kosten für die Behandlung einer Augenkrankheit eines Patienten mit dem Medikament Lucentis vollständig übernehmen muss.
Lucentis ist als Arzneimittel für die Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration, einer weit verbreiteten Augenkrankheit, in einer "Durchstechflasche zum einmaligen Gebrauch" zugelassen. Ein Arzt muss es - gegebenenfalls mehrmals in Zeitabständen - ins Auge des Patienten injizieren. Gesetzlich Krankenversicherte können die Behandlung bisher nur privat-, nicht aber vertragsärztlich erhalten. Denn Injektionen ins Auge sind bisher nicht in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen, der die vertragsärztlichen Leistungen abschließend festlegt.
Das Bundessozialgericht entschied, dass die beklagte
Das Bundessozialgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen (Fall 3), ebenso die Revision der Beklagten in einem ähnlichen Fall (Fall 4).
Hat die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2014
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 18771
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