wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2010
Xa ZR 37/09 -

Fluggesellschaften dürfen Bonuspunkte nicht vorzeitig verfallen lassen - LTU verliert Rechtsstreit um Bonuspunkte

Bundesgerichtshof zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

Eine Verfallsklausel in den Teilnahmebedingungen des Flugprämienprogramms eines Luftverkehrsunternehmens bei der es zu einer Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte auf bis zu ein Zehntel der ursprünglichen Gültigkeit kommen kann, ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger Teilnehmer des Flugprämienprogramms der Beklagten. Im Rahmen dieses Programms konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln, die innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets der Beklagten eingelöst werden konnten. In den Teilnahmebedingungen behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen. Im September 2007 kündigte sie den Teilnehmern die Einstellung des Flugprämienprogramms zum 31. Oktober 2007 an und räumte ihnen die Möglichkeit ein, die gesammelten Punkte auf das Bonusprogramm einer anderen Fluggesellschaft zu übertragen. Zugleich kündigte sie den Teilnehmervertrag und wies den Kläger darauf hin, dass er nach den Teilnahmebedingungen (nur) noch bis zum 30. April 2008 Flüge buchen könne, die bis zum 31. Oktober 2008 stattfinden müssten.

Kläger hält Teilnahmebedingungen für unwirksam

Der Kläger hält die Teilnahmebedingungen der Beklagten insoweit für unwirksam und hat die Feststellung begehrt, dass er seine Bonuspunkte noch innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flugdatum einlösen könne. Ferner hat er die Gutschrift weiterer Punkte für einen Flug im Dezember 2007 verlangt.

Amts- und Landgericht erklären Vertragsklausel für wirksam

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen; die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben. Beide Vorinstanzen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten für wirksam gehalten.

BGH: Teilnahmebedingungen in zugrunde liegender Form unwirksam

Dem ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Er hält die Beklagte zwar für berechtigt, ihr Flugprämienprogramm jederzeit einzustellen, sieht jedoch in der für diesen Fall in den Teilnahmebedingungen vorgesehenen Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte auf bis zu ein Zehntel der ursprünglichen Gültigkeit eine nicht durch ein schutzwürdiges Interesse des Luftverkehrsunternehmens gerechtfertigte unbillige Benachteiligung des Reisenden. Dieser kann u. U. Schwierigkeiten haben, innerhalb von nur sechs Monaten passende Prämienflüge zu buchen. Dies gilt zumal angesichts des Umstands, dass sich die Beklagte die Entscheidung vorbehalten hat, für welche Flüge sie Prämientickets zur Verfügung stellt. Das Argument, die Bonuspunkte seien eine freiwillige Leistung der Beklagten, hat der Bundesgerichtshof nicht für stichhaltig gehalten, da es sich bei der Gutschrift der Bonuspunkte der Sache nach um einen bei Flugbuchung vereinbarten – mit dem Preis für künftige Flüge zu verrechnenden – Rabatt handelt. Die Beklagte ist nach dem Urteil ferner verpflichtet, auch Bonuspunkte für Flüge gutzuschreiben, die erst nach Beendigung des Programms stattgefunden haben, sofern sie vor der Beendigung auf der Grundlage des Bonusprogramms gebucht worden sind.

Der angebotene Wechsel in ein anderes Flugprämienprogramm steht den Klageansprüchen jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil dieses Flugprämienprogramm nicht in jeder Hinsicht gleichwertig ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2010
Quelle: ra-online, BGH

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008
    [Aktenzeichen: 50 C 7894/08]
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2009
    [Aktenzeichen: 22 S 377/08]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_Xa-ZR-3709_Fluggesellschaften-duerfen-Bonuspunkte-nicht-vorzeitig-verfallen-lassen-LTU-verliert-Rechtsstreit-um-Bonuspunkte.news9131.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9131 Dokument-Nr. 9131

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.