wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.02.2014
XII ZB 592/12 -

BGH: Ausschlagung einer Erbschaft durch Vormund des minderjährigen Kinds bedarf grundsätzlich keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers

Anordnung einer Er­gänzungs­pfleg­schaft nur bei Interessenskonflikt zwischen Vormund und minderjährigen Kind

Beantragt der Vormund eines minderjährigen Kindes vom Familiengericht die Genehmigung zur Erbausschlagung, so bedarf es zur Entgegennahme des Ge­nehmigungs­beschlusses nur dann eines Ergänzungspflegers, wenn ein Interessenskonflikt zwischen Vormund und dem minderjährigen Kind besteht (vgl. § 1796 Abs. 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Jugendamt wurde als Vormund eines minderjährigen Kinds bestellt. Das Jugendamt beantragte in dieser Funktion vor dem Amtsgericht Hannover die Genehmigung für eine Erbausschlagung. Da es nach Ansicht des Amtsgerichts zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses einer Ergänzungspflegschaft bedarf, bestellte das Gericht einen Ergänzungspfleger. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Jugendamts wies das Oberlandesgericht Celle zurück. Es führte zur Begründung aus, dass die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft in Fällen der vorliegenden Art stets notwendig sei. Nunmehr musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Bestellung eines Ergänzungspflegers nur bei Vorliegen eines Interessenskonflikts

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Jugendamts und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses über die Erbausschlagung bedürfe es nur dann, wenn das Interesse des minderjährigen Kindes zum Interesse des Vormunds in erheblichem Gegensatz steht (vgl. § 1796 Abs. 2 BGB). Für eine generelle Bestellung eines Ergänzungspflegers ohne Berücksichtigung des Einzelfalls fehle es an einer gesetzlichen Regelung und sei daher unzulässig.

Fehlende Notwendigkeit der generellen Bestellung eines Ergänzungspflegers

Zudem sei eine generelle Bestellung eines Ergänzungspflegers in Fällen der vorliegenden Art nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs auch nicht notwendig. Denn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müsse das Amtsgericht die Umstände des Einzelfalls und insbesondere das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Genehmigung der Erbausschlagung zum Wohle des Kindes prüfen. Stoße das Gericht dabei auf einen Interessenskonflikt, könne es zu diesem Zeitpunkt immer noch einen Ergänzungspfleger bestellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 27.02.2012
    [Aktenzeichen: 624 F 976/12]
  • Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 11.09.2012
    [Aktenzeichen: 10 UF 56/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZEV 2014, 199Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), Jahrgang: 2014, Seite: 199

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_XII-ZB-59212_BGH-Ausschlagung-einer-Erbschaft-durch-Vormund-des-minderjaehrigen-Kinds-bedarf-grundsaetzlich-keiner-Bestellung-eines-Ergaenzungspflegers~N18095

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18095 Dokument-Nr. 18095

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.