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Die Kosten einer Tagesmutter zwecks Betreuung des Kindes aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen keinen Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts dar. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fremdbetreuung über die übliche Betreuungsleistung hinausgeht oder sie pädagogisch veranlasst ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 stellte eine Mutter aufgrund ihrer
Während das Amtsgericht Bergisch-Gladbach noch dem Antrag stattgab, wies das Oberlandesgericht Köln den Antrag auf unterhaltsrechtlichen
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde der Kinder zurück. Ein unterhaltsrechtlicher
Werde die Betreuung des Kindes durch Dritte allein infolge der
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26724
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