wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 22.02.2019
3 F 160/18 -

Kindesunterhalt: Kosten der Hortbetreuung zwecks Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen kein Unterhalts­mehr­bedarf des Kindes dar

Vorliegen eines Mehrbedarfs bei pädagogisch veranlasster Hortbetreuung

Die Kosten einer Hortbetreuung sind dann nicht vom Kindesunterhalt als Mehrbedarf des Kindes umfasst, wenn die Betreuung allein aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils veranlasst ist. Etwas anderes gilt dann, wenn die Hortbetreuung aus pädagogischen Gründen veranlasst wurde. Dies hat das Amtsgericht Pforzheim entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Mutter zweier minderjähriger schulpflichtiger Kinder im Jahr 2018 vom Kindesvater die hälftige Beteiligung an den Hortkosten. Die Kinder lebten bei der Mutter und besuchten seit der Einschulung einen Schülerhort, damit die Kindesmutter arbeiten konnte.

Kein Anspruch gegen Kindesvater auf anteilige Übernahme der Hortkosten

Das Amtsgericht Pforzheim entschied gegen die Kindesmutter. Dieser stehe kein Anspruch gegen den Kindesvater auf anteilige Übernahme der Hortkosten zu. Denn diese Kosten seine unterhaltsrechtlich als berufsbedingte Aufwendungen der Kindesmutter einzuordnen und stellen keinen Mehrbedarf der Kinder dar.

Kosten der Fremdbetreuung als Mehrbedarf bei Betreuung zu erzieherischen Zwecken

Die Kosten der Fremdbetreuung können als Mehrbedarf des Kindes gewertet werden, so das Amtsgericht, wenn die Fremdbetreuung zu erzieherischen Zwecken erfolgt. Dieser Zweck müsse im Vordergrund stehen. Dies sei etwa bei einer Betreuung im Kindergarten der Fall. Ist demnach der Besuch eines Schülerhorts pädagogisch besonders veranlasst, so dass die pädagogischen Ziele im Vordergrund stehen und der entstehende Freiraum des betreuenden Elternteils nur ein Nebeneffekt mit untergeordneter Bedeutung ist, so stellen die Kosten Mehrbedarf des betroffenen Kindes dar. Vorliegend haben die Kinder aber den Hort vorrangig besucht, um der Kindesmutter die Berufstätigkeit zu ermöglichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2020
Quelle: Amtsgericht Pforzheim, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2019, 883Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 883
  • FF 2019, 255Zeitschrift: FF - Forum Familienrecht (FF), Jahrgang: 2019, Seite: 255
  • JAmt 2019, 625Zeitschrift: Das Jugendamt (JAmt), Jahrgang: 2019, Seite: 625
  • NJW 2019, 2333Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 2333
  • NJW-Spezial 2019, 261Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 261

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Pforzheim_3-F-16018_Kindesunterhalt-Kosten-der-Hortbetreuung-zwecks-Berufstaetigkeit-des-betreuenden-Elternteils-stellen-kein-Unterhaltsmehrbedarf-des-Kindes-dar~N28705

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28705 Dokument-Nr. 28705

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.