wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.06.2010
XII ZB 55/08 -

BGH: Nicht zur Absicherung der Altersversorgung erforderliche Kapital­lebens­versicherung ist zur Führung eines Prozesses zu verwerten

Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht aufgrund Lebensversicherung nicht

Es ist grundsätzlich zumutbar, dass eine Kapital­lebens­versicherung zur Führung eines Prozesses verwertet wird. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Lebensversicherung dazu bestimmt, geeignet und erforderlich ist, die Altersversorgung zu sichern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 2007 wegen der Zahlung von Trennungsunterhalt beantragte der beklagte Ehemann die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag jedoch ab und verwies zur Begründung auf die Kapitallebensversicherung des Beklagten, welche einen Rückkaufswert von 12.722 EUR aufweise und als Vermögen zur Führung des Prozesses eingesetzt werden könne. Gegen diese Entscheidung legte der Beklagte Rechtsbeschwerde ein.

Pflicht zur Verwertung der Kapitallebensversicherung

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Beklagten zurück. Ihm stehe angesichts der Kapitallebensversicherung kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu. Es sei dem Beklagten zumutbar die Lebensversicherung zu verwerten.

Unzumutbare Verwertung bei Erforderlichkeit der Lebensversicherung zur Altersversorgung

Die Verwertung einer Lebensversicherung könne eine Härte begründen, so der Bundesgerichtshof, wenn dies die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde. Voraussetzung wäre aber, dass das Kapital aufgrund der vertraglichen Gestaltung, etwa durch eine entsprechende Fälligkeit, Zweckbindung oder durch sonstige Regelungen für die Alterssicherung bestimmt und geeignet sei. Denn andernfalls stehe das Kapital aus der Lebensversicherung dem Antragsteller zur freien Verfügung und unterscheide sich nicht von sonstigen Vermögen. Zudem sei erforderlich, dass ohne das einzusetzende Kapital die angemessene Altersversorgung nicht gewährleistet sei. Dies sei etwa der Fall, wenn der Antragsteller ohne das einzusetzende Einkommen voraussichtlich sozialleistungsbedürftig werde. So lag der Fall hier hingegen nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_XII-ZB-5508_BGH-Nicht-zur-Absicherung-der-Altersversorgung-erforderliche-Kapitallebensversicherung-ist-zur-Fuehrung-eines-Prozesses-zu-verwerten.news23360.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23360 Dokument-Nr. 23360

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.