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Die Unterbringung eines Betreuten nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB ist zwar dann nicht möglich, wenn der Betreute seinen Willen frei bestimmen kann. Fehlt es ihm aber an der Krankheitseinsicht, schließt dies eine freie Willensbestimmung aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall genehmigte das Amtsgericht Bremen im Juni 2015 die
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zurück. Es sei nicht zu beanstanden, die
Eine freie
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24157
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